Privatgutachter anfordern

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Privatgutachten von Süddeutsche Kfz-Gutachten

Was ist ein Privatgutachten?

Wenn Sie einen Unfall hatten und die daraus resultierenden Schäden professionell ermitteln lassen möchten, sollten Sie einen Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen. Wird von Ihnen oder Ihrer bzw. der gegnerischen Versicherung ein Schadengutachten angefordert, so spricht man von einem Privatgutachten. Wir von der SKG, der Süddeutschen Kfz-Gutachten, sind Ihr kompetenter und verlässlicher Partner für Privatgutachten in Mannheim, Mainz, Offenbach, Darmstadt, Karlsruhe, Kaiserslautern, Saarbrücken, Frankfurt am Main, Worms, Speyer, Weinheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Aschaffenburg und Umgebung. 

Lassen Sie die Kosten, die für eine Reparatur nach einem Unfall aufkommen, korrekt und realistisch einschätzen und beauftragen Sie Ihren Kfz-Sachverständigen mit einem Privatgutachten. Dieses Gutachten hat übrigens im Streitfall auch vor Gericht bestand. Beauftragen beide Parteien ein Privatgutachten, so spricht man von Parteiengutachten. Ein gerichtliches Gutachten liegt nur dann vor, wenn keine Einigung erzielt werden kann und ein Gericht einen Kfz-Sachverständigen beauftragen muss. Zögern Sie nicht und beauftragen Sie am besten gleich uns von der SKG als Spezialisten für Kfz-Gutachten jeder Art. 

KfZ-Gutachten anfordern

Wichtige Informationen auf einen Blick

Sicherheit - Erstellung von professionellen Schadengutachten, um Ihre Schadenersatzansprüche zu belegen

Qualifizierte Privatgutachten - Die vor Gericht Bestand haben

Akkurate Einschätzung - kompetente Einschätzung des Reparaturaufwandes

Privatgutachten Mannheim

Wann ist ein Privatgutachten sinnvoll?

Ein Privatgutachten wird normalerweise nach einem Unfall von einer oder auch von beiden Parteien, die am Unfall beteiligt waren, beauftragt. Der Kfz-Sachverständige prüft dabei das Unfallfahrzeug auf Schäden, die eindeutig dem Unfall zuzuordnen sind. Er schätzt den finanziellen Reparaturaufwand realistisch ein und hilft Ihnen somit, Ihre Schadenersatzansprüche, im Ernstfall auch vor Gericht, durchzusetzen.

Sollte eine Reparatur sich nicht mehr lohnen oder vielleicht gar nicht möglich sein, ermittelt der Kfz-Gutachter im Privatgutachten auch den Wiederbeschaffungs- und den Restwert Ihres Autos. Das sind die Angaben, wie viel Ihr Wagen vor dem Unfall wert war und wie viel er nun, als Unfallauto, noch wert ist. Ob Sie die Kosten für ein Privatgutachten selbst tragen müssen, richtet sich danach, ob Sie an dem Unfall Schuld hatten oder nicht. Sind Sie der Geschädigte, so steht Ihnen ein Schadengutachten, das Sie privat beauftragen, zu und wird von der gegnerischen Versicherung finanziert. Aber auch als Unfallverursacher können Sie unter Umständen das Recht auf ein Privatgutachten haben, das Ihnen von Ihrer Kaskoversicherung gezahlt wird. Das hängt immer mit den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages zusammen.

Übrigens spricht man auch bei anderen Kfz-Gutachten, die Sie beauftragen, von Privatgutachten. Es zählen also auch Wertgutachten zu den Privatgutachten. Wir von der SKG sind Ihr professioneller und kompetenter Partner für Kfz-Gutachten in Mannheim, Mainz, Offenbach, Darmstadt, Karlsruhe, Kaiserslautern, Saarbrücken, Frankfurt am Main, Worms, Speyer, Weinheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Aschaffenburg und Umgebung.

Wenden Sie sich gerne an uns und lassen Sie Ihr Fahrzeug von einem unserer Kfz-Sachverständigen begutachten. Egal, ob Sie einen Unfallschaden ansehen oder den Wert Ihres Gebrauchtfahrzeugs oder Oldtimers schätzen lassen möchten. Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um Kfz-Gutachten zur Seite und berät Sie gerne.

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